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13.12.2016 - physioswiss teilt mit: Bundesrat nimmt Festsetzung der bestehenden Tarifstruktur 'Physio' fest. 

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 Newsletter 12/2017


Rückblick | Tarife und Verträge | Tariffestlegung 'Physio' | Tarife & Anforderungen 'KAM#590' | Ausblick

Liebe Therapeutinnen und Therapeuten
Liebe MedicalBizz-Anwender 

Das Jahr mag wenig festlich ausklingen. Das Gesundheitssystem hat in seiner Absurdität ganz neue Massstäbe gesetzt. Bisher einzigartig bleibt, dass mit der Tariffestlegung der Physiotherapie gerade mal seit 22. Dezember 2017 definitiv Klarheit besteht, wie die Rechnungsstellung ab 1. Januar 2018 erfolgen muss. Während den Festtagen und zum Jahreswechsel bleiben den Software-Herstellern also gerade mal 9 Tage, um ihre Programme an die neuen Bedingungen anzupassen, zu testen und dann an sämtliche ihre Kunden auszuliefern!

Bis vor wenigen Wochen war allerdings nicht die Tariffestlegung ‚Physio‘, sondern die neuen Anforderungen an die Therapeuten im Komplementär-Bereich „Sorgenkind“ der Softwareanbieter.
Für mich also kein Festtagsschmaus und keine Feierlichkeiten, sondern Programmierarbeit Tag und Nacht.
Klarheit betreffend Tarifstruktur ‚Physio‘ also seit dem 22. Dezember. Seit dem 25. Dezember steht bereits MedicalBizz v.3.3.0 mit den notwendigen Anpassungen zum Download bereit für:
- Tariffestlegung ‚Physio‘ (ab 1.1.2018 anzuwenden)
- Rückforderungsbeleg Komplementär-Therapien (ab 1.4.2018 anzuwenden)


Rückblick

In der Tarifpolitik ist es offensichtlich schwierig, einen Status Quo zu ändern. Was sich nachteilig für die Physio-Tarife mit zu geringem TPW auswirkt, wird zum Vorteil für die Ergotherapie, wo die Gegenseite bisher vergeblich versucht, die bestehenden Tarife zu kürzen. 

Mit der Revision der Tarifstruktur-‚Physio‘ schickt BR Alain Berset im Frühjahr 2017 ein armseliges Machwerk in die Vernehmlassung, welches vom Parlament dann auch prompt versenkt wird. Darin findet sich u.a. eine Guillotinen-Klausel, wonach Behandlungen, deren reine Behandlungsdauer weniger als 25 Minuten netto betragen, nicht vergütet werden sollen!

Via Bundesamt für Gesundheit - BAG drückt er am 18. Oktober 2017 dann quasi durch die Hintertür eine unsinnige Festlegung der Tarifstruktur KVG durch, welche nun ab 1.1.2018 befolgt werden muss. Dieses bürokratische Unding zeichnet sich dadurch aus, dass sich am Betrag der zu verrechnenden Leistungen absolut gar nichts ändert! Zurück bleibt grosse Konfusion und ein grosses Feld an Möglichkeiten für Anwendungsfehler. Diese Konfusion kann nur noch durch das Schreiben einer Kantonalsektion des Physio-Verbandes an seine Mitglieder gesteigert werden, in welchem der Autor offenbar Verrechnungen Tiers Garant mit Tiers Payant verwechselt und der zweifelsfrei über keinerlei Erfahrungen mit der elektronischen Leistungsabrechnung aufweist.

Fast vergessen nach den aktuellen Ereignissen sind die Probleme, die sich während der 6-monatigen Testphase des macOS HighSierra 10.13 offenbarten. So sind zwar keinerlei Probleme mit MedicalBizz aufgetreten, sehr wohl aber u.a. mit MS Office for Mac. Seit Anfang November scheinen mit macOS 10.13.2 diese Probleme jedoch behoben.


Tariffestlegung 'Physio'

Seit wenigen Tagen ist klar: ab 1.1.2018 müssen vorwiegend identische Tarife für die Verrechnung an die Krankenkassen (KVG) als Tarifgruppe #312 deklariert sein. Die Tarifstruktur für Verrechnung UVG, IV und Militärversicherung (MTK) bleibt unverändert. Bsp.:
Tarifgruppe #311 - Physio ‚MTK‘ - UVG/IVG/MVG (Tarife #7301, #7311, ff.)
Tarifgruppe #312 - Physio KVG (Tarife #7301, #7311, ff., ohne #7320/#7340, neu #7361)
Mit der Integration der zweiten und nahezu identischen Tarifstruktur (#312) würde eine zu hohe Fehleranfälligkeit geschaffen. Man stelle sich die Situation vor, wenn eine UVG-Rechnung von der SUVA zurückgewiesen wird und wir folgend für die Verrechnung an die Krankenkasse sämtliche Behandlungen manuell von #7301 aus Tarifgruppe #311 auf #7301 aus Tarifgruppe #312 ändern müssten. Mit dem aktuellen Update werden wir weiterhin Tarife ausschliesslich aus der Tarifgruppe #311 administrieren. MedicalBizz deklariert dann automatisch Tarife für KVG als der Tarifgruppe #312 zugehörig.
Unsinnig ist die Tariffestlegung schon deshalb, weil sie keinen Einfluss auf die zu verrechnenden Beträge hat. Es ist dies allesamt ein Nullsummen-Spiel. changes-for-the-changes-sake!
Die MTK - Medizinal-Tarif Kommission (unser Tarifpartner UVG, IV und Militärversicherung) hat das drohende Chaos erkannt und am 15.11.2017 mit einem Zirkularbeschluss versucht zu verhindern, indem sie per 1.1.2018 ebenfalls die Tarifstruktur KVG umgesetzt hätte:

Aufgrund der Anpassungen des BAG in seiner KVG-Physiotherapie-Tarifstruktur hat der MTK-Vorstand einen Nachvollzug der KVG-Tarifstruktur für die Bereiche UV/MV/IV beschlossen und der ZMT ein Verhandlungs- und Umsetzungsmandat erteilt und damit seinen Beschluss vom 15.9.2017 revidiert. … Mit diesem Entscheid und im Sinne einer „unité de doctrine“ wird vermieden, dass zwei Physio-Tarifstrukturen unterhalten und betrieben werden müssen. Die neue Tarifstruktur tritt per 1.1.2018 in Kraft.

Unklar bleibt, weshalb physioswiss eine Einigung mit der MTK am 18.12.2017 ausgeschlagen hat, womit die Anwendung von zwei verschiedenen Tarifstrukturen jetzt unvermeidlich ist.
Lesen Sie unbedingt die Wegleitung:
Tarifstruktur 2018


Tarife & Anforderungen 'KAM #590'

Zwei wesentliche Änderungen warten für Therapeuten Komplementär auf:
ab 1.1.2018 muss zwingend mit den Tarifen der Tarifgruppe #590 abgerechnet werden. Diese sind in MedicalBizz bereits seit 2013 enthalten.
Neu wird auch den Therapeuten KAM eine ZSR-Nr. zugeteilt.
ab 1.4.2018 muss die Rechnungsstellung dann mit einem Rückforderungsbeleg nach vorgegebenem Gestaltungsmuster und mit einem Barcode zur Fälschungssicherheit versehen ausgestellt werden. Auch diese Anforderungen sind mit MedicalBizz v3.3.0 bereits erfüllt.

Alle grossen Zusatzversicherer haben sich in der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin zusammengeschlossen. Entgegen aller liberalen Grundsätze erhalten nur professionelle Softwarehäuser Zugang zu den technischen Spezifikationen. Deren Firma muss im Handelsregister eingetragen sein und muss einen bestimmten Jahresumsatz erzielen. Zudem muss eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden, mit der in einem Pflichtenheft die stetige Evaluation von Infos und regelmässige Ausführung von Updates verlangt wird. Kleine Software-Häuser oder Software-Programmierer, welche ihren Freunden oder ihrem Lebenspartnern eine Lösung schreiben wollen, werden  ausgeschlossen. Die Frage, ‚mit welchem Recht?‘ wird mit Verweis auf das Vertragsversicherungsgesetzt - VVG beantwortet: Für VVG besteht kein Vertragszwang. Wir können, wir dürfen, wir tun es!
Der für die technischen Spezifikationen verantwortliche Fachspezialist, - Fachführung eines der Top 3 Versicherungsgesellschaften, zeigt dann in Sache Kompetenz, Kooperation, Zuverlässigkeit und Kommunikation erhebliche Defizite. 

Trotz allen Widerständen wird MedicalBizz v3.3.0 mit Rückforderungsbeleg KAM #590 am 22.12. 2017 für „in Ordnung“ befunden.


Ausblick

Die Physiotherapie ist nicht der erste Fall, in dem eine Trennung der Tarifstrukturen für KVG UND MTK vorgenommen wurde. Unklar bleibt, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. In der Vergangenheit hat der Bundesrat Tariffestsetzungen 'Physio' mit Verweis auf die kantonalen Tarifverträge im KVG abgelehnt. Gleichzeitig hat eine Rechtskommission die nationale Tarifstruktur als Bestandteil der kantonalen Tarifverträge erkannt. Mit dem Abkoppeln der Tarifstruktur MTK liegen nun alle Verträge für UVG, IVG und MVG Tarife in der Kompetenz des Bundes. Es ist sicher mit einer Zunahme der Staatsintervention zu rechnen, da die Gesundheitskosten so schnell nicht in den Griff zu kriegen sind.
BR Berset ist nach der Ablehnung der AHV-Reform heute das was man in der amerikanischen Politik als „lame Duck“ (lahme Ente) bezeichnet. Vorher ist er bereits mit seiner Tariffestsetzung ‚Physio‘ gescheitert. Offensichtlich war es ihm dann durch die Hintertür via BAG doch möglich, eine Tariffestlegung vorzunehmen.
Hauptproblem der Kosten bleiben Spital stationär & ambulant, welche heute für weit über 40% der Gesundheitskosten zu verantworten sind.
Diese Tarifstreitereien mit den Schwächsten des Gesundheitssystems, - den Therapeuten, sind nichts mehr als Schaukämpfe für die Galerie.

 

Ich wünsche allen besinnliche Festtage und viel Erfolg im neuen Jahr

 

herzlichst

 

Benjamin Fehr

 

 
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